Der Pfarrkirchenrat ist jenes Gremium, welches den Pfarrer bei der kirchlichen
Vermögensverwaltung mitverantwortlich unterstützt und die Pfarre in rechtsverbindlichen Sachen nach außen hin vertritt.
Er ist zuständig für die Erstellung des Haushaltsplanes und entscheidet mit über bauliche Maßnahmen, z.B. Angebote einholen, Verhandlungen, Sitzungen
und Auftragsvergaben usw. . .
Weiter ist er zuständig für alle Vertragserrichtungen und Einreichungen von Genehmigungen an die Finanzkammer.
Ebenso übt er Kontrollfunktion über Abrechnungen der Betriebs - und Instandhaltungskosten, Renovierungen bzw. Restaurierungen rund um Pfarrhof und Pfarrkirche aus.
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